Steuernews
Änderungen im Zahlungsverkehr
05.10.2025
Lesedauer: 1 min

Zum 5. Oktober 2025 treten neue gesetzliche Vorgaben im Zahlungsverkehr in Kraft: Banken im gesamten Euro-Zahlungsraum sind verpflichtet, bei SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen eine Empfängerüberprüfung vorzunehmen. Dabei wird kontrolliert, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt. Ziel dieser Maßnahme ist es, fehlerhafte oder betrügerische Zahlungen zu verhindern und damit die Sicherheit für alle Zahlenden zu erhöhen.
Für Steuerzahlungen in Rheinland-Pfalz bedeutet dies eine zentrale Änderung: Unabhängig davon, welches Finanzamt zuständig ist, müssen sämtliche Zahlungen künftig ausschließlich an die Landesfinanzkasse beim Finanzamt Idar-Oberstein gerichtet werden. Nur so ist gewährleistet, dass Zahlungen korrekt zugeordnet und fristgerecht verbucht werden.
Ab dem 5. Oktober 2025 gilt daher folgende Bankverbindung:
Empfänger: Finanzamt Idar-Oberstein
IBAN: DE04 5700 0000 0057 0015 17
Kreditinstitut: Bundesbank Koblenz
Empfohlen wird, die neue Empfängerangabe frühzeitig im Online-Banking zu hinterlegen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Bei Fragen zur Umstellung unterstützen wir Sie gerne.