Steuernews
Das steckt im Investitionsbooster
01.08.2025
Lesedauer: 3 min
Der Bundestag hat im Juni das steuerliche Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland – den sogenannten Investitionsbooster – beschlossen.
Die steuerliche Entlastung der Wirtschaft erfolgt in zwei Stufen:
– Befristet für Investitionen von Juli 2025 bis Jahresende 2027 werden Abschreibungsbedingungen verbessert.
– Ab dem Jahr 2028 werden schrittweise Steuersätze für Unternehmen gesenkt. Davon werden besonders große und sehr gewinnstarke Betriebe profitieren.
Degressive Abschreibung wird wieder eingeführt
Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 getätigt werden, können wieder degressiv abgeschrieben werden.
Das gilt also beispielsweise für Maschinen, Fahrzeuge oder Betriebsvorrichtungen wie Stalleinrichtungen und Windkraftanlagen. Gebäude sind nicht begünstigt.
Der Abschreibungssatz beträgt das Dreifache der linearen Abschreibung, maximal jedoch 30 %.
Die degressive AfA darf von Landwirtschaftsbetrieben, Gewerbebetrieben und auch von Freiberuflern angewendet werden.
Im Gegensatz zum Investitionsabzugsbetrag und der Sonderabschreibung ist die degressive Abschreibung nicht an die Gewinngrenze von 200.000 € gebunden, sie ist daher insbesondere für gewinnstarke Betriebe bedeutend.
75 % Abschreibung für Elektrofahrzeuge
Auch betriebliche Elektrofahrzeuge können mit einem höheren Satz abgeschrieben werden, wenn sie zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 gekauft werden.
Begünstigt sind nicht nur Elektro-Pkw, sondern auch rein elektrisch angetriebene Lkw, Busse und Nutzfahrzeuge.
Im Anschaffungsjahr dürfen volle 75 % der Investitionskosten abgeschrieben werden, auch wenn die Anschaffung im laufenden Wirtschaftsjahr erfolgt.
Im zweiten WJ beträgt der Abschreibungssatz dann 10 %, im dritten und vierten jeweils 5 %, im fünften 3 % und im sechsten WJ 2 %.
Nach sechs Jahren ist das Fahrzeug dann voll abgeschrieben. Die Regelung gilt auch für gebrauchte Elektrofahrzeuge.
Sonderabschreibung darf daneben nicht geltend gemacht werden.
Verminderte Unternehmenssteuersätze
Ab dem Jahr 2028 werden Unternehmenssteuersätze gesenkt:
Die Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG beträgt bisher 15 %.
Der Steuersatz wird in den Jahren 2028 bis 2032 in Ein-Prozent-Schritten bis auf 10 % gesenkt.
Damit auch Einzelunternehmer und Personengesellschaften von geringeren Unternehmenssteuern profitieren,
wird in den Jahren 2028 bis 2032 die sogenannte „Thesaurierungsbesteuerung“ verbessert.
Bisher können nicht entnommene Gewinne mit 28,25 % versteuert werden. Dieser Steuersatz wird schrittweise auf 25 % gesenkt.
Förderung Elektro-Pkw
Wird die Privatnutzung eines Pkw mit der 1 %-Regelung bewertet, wird dieser Wert bei Elektro-Pkw auf ein Viertel gemindert.
Das gilt für Pkw mit einem Bruttolistenpreis bis 100.000 € (bisher 70.000 €), wenn der Pkw ab dem 1. Juli 2025 angeschafft wurde.
Sehen Sie dazu das Beispiel 4 auf Seite 3 dieser Steuer-Info.
Agrardiesel
Die Bundesregierung plant, die Agrardieselvergütung ab dem Verbrauchsjahr 2026 wieder auf die volle Höhe von 21,48 Cent/l begünstigt verbrauchten Diesels anzuheben.
Das ist im beschlossenen Gesetz noch nicht enthalten. Damit würde es bei den Absenkungen der Vergütung auf 12,888 Cent/l ab 1. März 2024 und auf 6,444 Cent/l für das Verbrauchsjahr 2025 bleiben. Nach aktueller Gesetzeslage würde die Vergütung ab dem Verbrauchsjahr 2026 entfallen.
Quelle: Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm BGBl. I Nr. 161/2025.
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